Nachwuchs
Wie gewinnen Handwerksbetriebe in Deutschland Azubis trotz Fachkräftemangel?
Ausbildung im Handwerk: So gewinnen Betriebe Azubis mit Arbeitsagentur, DIHK-Kampagne, Vergütung nach BBiG, Berufsschulpflicht und Länderzuschüssen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ausbildung im Handwerk bleibt der zuverlässigste Weg zur Fachkräftesicherung, doch die Bewerberzahlen sinken.
- Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt bei Suche, Vorbereitung und Förderung der Ausbildung.
- Ausbildungsvergütungen nach BBiG steigen mit dem Ausbildungsjahr; Berufsschulpflicht gilt für alle Azubis.
- Das NRW-Ausbildungsprogramm und bayerische Ausbildungszuschüsse senken die Kosten pro Ausbildungsplatz.
- Wer als Ausbildungsbetrieb sichtbar ist, besetzt Plätze schneller und bindet Azubis länger.
Fachkräftemangel im Handwerk: Zahlen und Ausgangslage
Wer heute einen Ausbildungsplatz im Handwerk anbietet, konkurriert mit Studium, Industrie und Handel. In vielen Handwerkskammerbezirken bleiben Lehrstellen unbesetzt, während Betriebe gleichzeitig Aufträge ablehnen. Die Lücke zwischen offenen Stellen und qualifizierten Bewerbern wächst seit Jahren.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks bündelt die Positionen der Betriebe zur Fachkräftesicherung im Handwerk. Für Ausbildungsbetriebe heißt das: Die eigene Ausbildung ist kein Nebenthema, sondern die zentrale Personalstrategie.
Die Ursachen sind bekannt. Geburtenstarke Jahrgänge gehen in Rente, kleinere Jahrgänge rücken nach. Gleichzeitig steigt der Anteil der Abiturienten, die studieren. Wer nicht aktiv wirbt, bekommt keine Bewerbungen.
Hinzu kommt der Wettbewerb um dieselben jungen Menschen. Industrie, Handel und öffentlicher Dienst bieten tarifliche Vergütungen, flexible Arbeitszeiten und Aufstiegsgarantien. Handwerksbetriebe punkten dagegen mit Praxis, Verantwortung und Aufstieg bis zum Meister.
Diese Vorteile müssen Betriebe aussprechen. Wer sie verschweigt, verliert gegen Arbeitgeber, die ihre Vorteile sichtbar machen. Ausbildung ist damit auch eine Kommunikationsaufgabe.
Rekrutierungswege: Bundesagentur für Arbeit, Kammern und Social Media
Der klassische Weg führt über die Berufsberatung. Die Bundesagentur für Arbeit vermittelt Jugendliche, organisiert Praktika und berät Betriebe zu Fördermitteln. Wer freie Plätze meldet, wird in der Lehrstellenbörse der Agentur gefunden.
Die Arbeitsagentur bündelt ihre Angebote für Betriebe unter Auszubildende finden. Dazu gehören Bewerbervermittlung, Eignungsdiagnostik und Vorbereitungskurse für Jugendliche mit Startschwierigkeiten.
Handwerkskammern und Innungen sind der zweite Kanal. Sie organisieren Ausbildungsbörsen, Speed-Datings und Berufsorientierung an Schulen. Kreishandwerkerschaften bündeln diese Angebote regional und kennen die Schulen vor Ort.
Social Media ist der dritte Kanal. Kurze Videos aus der Werkstatt erreichen mehr Jugendliche als jede Anzeige. Wichtig sind echte Gesichter, echte Aufgaben und ein klarer Hinweis auf den Bewerbungsweg.
Schulen, Eltern und Praktika bleiben unterschätzt. Ein Praktikum ist der beste Bewerbertest. Wer Praktikanten betreut, statt sie nur zuschauen zu lassen, gewinnt häufiger einen Azubi.
Welche Kanäle sich für kleine Betriebe lohnen
Ein Betrieb mit zwei Beschäftigten kann keine Kampagne stemmen. Er meldet die Stelle bei der Arbeitsagentur, geht zu einer Ausbildungsmesse der Kammer und filmt einmal pro Woche eine Minute Werkstatt. Das reicht oft.
Ausbildungsvergütungen nach BBiG und Berufsschulpflicht
Die Vergütung ist gesetzlich geregelt. Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) müssen Ausbildungsvergütungen mit fortschreitender Ausbildung steigen, mindestens jährlich. Die genauen Sätze stehen in Tarifverträgen oder, wo es keine gibt, in den Empfehlungen der Kammern.
Für Betriebe ohne Tarifbindung gilt eine Untergrenze. Sie orientiert sich an den tariflichen Sätzen der Branche. Wer zu niedrig zahlt, verliert Bewerber an Betriebe mit Tarifbindung.
Neben der Vergütung stehen weitere Pflichten. Der Ausbildungsvertrag wird vor Beginn schriftlich geschlossen und bei der zuständigen Stelle eingetragen. Das ist bei Handwerksberufen die Handwerkskammer.
Die Berufsschulpflicht gilt für alle Auszubildenden. Betriebe müssen sie freistellen, die Berufsschulzeit wird angerechnet. Wer Azubis am Berufsschultag beschäftigt, verstößt gegen das BBiG.
Zuständigkeiten und Regelungen der beruflichen Bildung fasst der ZDH unter Ausbildung im Handwerk zusammen. Dort finden Betriebe auch Hinweise zu Ausbildungsordnungen und Prüfungen.
Vergütung, Urlaub, Arbeitszeit: die Pflichten im Überblick
- Ausbildungsvertrag schriftlich, vor Ausbildungsbeginn, mit Eintragung bei der Kammer
- Vergütung nach BBiG, steigend mit jedem Ausbildungsjahr
- Freistellung für Berufsschule und Prüfungen
- Mindesturlaub nach Jugendarbeitsschutzgesetz
- Ausbildungsnachweis, den der Azubi führen darf und der Betrieb prüft
- Bestellung eines Ausbilders mit persönlicher und fachlicher Eignung
Praxisbeispiel: Ein Kfz-Betrieb in Niedersachsen
Ein Kfz-Betrieb mit acht Beschäftigten besetzt seit Jahren keinen Ausbildungsplatz. Der Inhaber meldet die Stelle bei der Arbeitsagentur, geht auf die Ausbildungsmesse der Kfz-Innung und dreht kurze Videos in der Werkstatt. Innerhalb von drei Monaten bewerben sich fünf Jugendliche, zwei beginnen ein Praktikum, einer unterschreibt.
Azubis finden mit der Kampagne des DIHK und ZDH-Angeboten
Der DIHK hat mit der Kampagne „Keine Sorge, die tun was.", Ausbildung sichtbar machen Material für Betriebe entwickelt. Plakate, Social-Media-Vorlagen und Argumente für Gespräche mit Eltern und Schulen.
Der Kern der Kampagne: Ausbildung sichtbar machen. Betriebe sollen zeigen, was sie tun, statt über Nachwuchsmangel zu klagen. Sichtbarkeit entsteht durch Bilder, Stimmen und konkrete Aufgaben.
Der ZDH ergänzt das mit Materialien für Kammern und Innungen. Dazu gehören Berufsorientierungsangebote, Praktikumsbörsen und Argumentationshilfen für Elternabende. Eltern beeinflussen die Berufswahl stark.
Sichtbarkeit heißt auch: Antworten innerhalb von Tagen, nicht Wochen. Wer Bewerbungen liegen lässt, verliert die besten Kandidaten an schnellere Betriebe.
Förderprogramme der Länder: NRW-Ausbildungsprogramm und bayerische Ausbildungszuschüsse
Länder fördern Ausbildung unterschiedlich. Nordrhein-Westfalen bündelt seine Angebote im NRW-Ausbildungsprogramm. Es richtet sich an Betriebe, die zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen oder Jugendliche mit schlechteren Startchancen aufnehmen.
Bayern zahlt Ausbildungszuschüsse. Gefördert werden zusätzliche Ausbildungsverhältnisse und die Ausbildungsvorbereitung. Zuständig sind die bayerischen Bezirke und die Arbeitsagenturen vor Ort.
Auch andere Länder haben Programme. Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hessen, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein fördern Ausbildung über eigene Töpfe, Kammern oder ESF-Programme. Die Bedingungen wechseln jährlich.
Förderung gibt es auch vom Bund. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Betriebe über Förderung der Ausbildung. Dazu zählen Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, Kostenerstattungen für Ausbildungsvorbereitung und Hilfen bei Lernschwierigkeiten.
Wer Förderung beantragen will, klärt zuerst die Zuständigkeit. Kammer, Arbeitsagentur oder Landesprogramm, je nach Zielgruppe. Anträge vor Ausbildungsbeginn stellen, sonst verfällt der Anspruch.
Förderwege im Vergleich
| Fördertopf | Zielgruppe | Antragstellung |
|---|---|---|
| Bundesagentur für Arbeit | Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen, zusätzliche Plätze | vor Ausbildungsbeginn über die Agentur |
| NRW-Ausbildungsprogramm | zusätzliche Plätze, benachteiligte Jugendliche | über die zuständige Stelle in NRW |
| Bayerische Ausbildungszuschüsse | zusätzliche Ausbildungsverhältnisse | über Bezirk und Arbeitsagentur |
| Kammerangebote | Mitgliedsbetriebe | über die Handwerkskammer |
Pflichten als Ausbildungsbetrieb nach SGB III
Ausbildungsbetriebe haben Pflichten aus mehreren Gesetzen. Das BBiG regelt Vertrag, Vergütung und Ausbildungsordnung. Das SGB III regelt die Förderung und die Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur.
Wer Ausbildungsvergütung zahlt, kann Zuschüsse beantragen. Das SGB III erlaubt Zuschüsse zur Vergütung, wenn die Ausbildung sonst nicht zustande käme. Die Agentur prüft den Einzelfall.
Der Betrieb muss die Ausbildungsordnung einhalten. Sie schreibt Inhalte, Dauer und Prüfungen vor. Abweichungen sind nur in engen Grenzen möglich.
Der Ausbilder muss geeignet sein. Fachliche und persönliche Eignung sind Voraussetzung, bei mehreren Azubis gilt ein Betreuungsverhältnis. Wer selbst nicht ausbilden darf, braucht einen Ausbilder im Betrieb.
Der Ausbildungsnachweis gehört dazu. Azubis führen ihn, der Betrieb prüft regelmäßig. Wer das ignoriert, riskiert Probleme bei der Zulassung zur Prüfung.
Was die Kammer prüft
Die Handwerkskammer überwacht die Ausbildung. Sie trägt Verträge ein, berät bei Konflikten und führt Prüfungen durch. Betriebe sollten die Beratung nutzen, bevor Probleme eskalieren.
Ausbildung sichtbar machen: Praxisbeispiele aus Betrieben
Sichtbarkeit entsteht nicht durch eine Kampagne allein. Sie entsteht durch Wiederholung. Ein Betrieb, der jede Woche ein Bild oder Video zeigt, wird in der Region bekannt.
Ein Elektrobetrieb in Hessen filmt jede Woche eine Minute aus dem Alltag. Mal geht es um den E-CHECK, mal um die VDE-Prüfung, mal um die Frage, warum man im Winter Handschuhe braucht. Die Videos laufen auf Instagram und TikTok, verlinkt mit der Kammer-Lehrstellenbörse.
Ein SHK-Betrieb in Bayern geht in Schulen und spricht dort offen über Arbeitszeiten und Verdienst. Er nennt die Vergütung nach BBiG und die Weiterbildung zum Meister. Danach bewerben sich mehr Jugendliche als vorher.
Ein Dachdeckerbetrieb in NRW nutzt das NRW-Ausbildungsprogramm und stellt zwei zusätzliche Azubis ein. Der Betrieb dokumentiert den Weg vom Praktikum bis zum Gesellenbrief auf der eigenen Website.
Ein Baubetrieb in Sachsen setzt auf Praktika. Jeder Praktikant bekommt eine eigene Aufgabe und einen festen Ansprechpartner. Zwei von drei Praktikanten bewerben sich anschließend.
Diese Beispiele zeigen kein Marketingtalent, sondern Konsequenz. Wer regelmäßig zeigt, was er tut, gewinnt. Wer schweigt, verliert gegen Betriebe, die sichtbar sind.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung im Handwerk? Die Vergütung richtet sich nach Tarifvertrag oder Kammerempfehlung und steigt mit jedem Ausbildungsjahr. Nach BBiG muss sie mindestens jährlich ansteigen.
Wer hilft bei der Suche nach Azubis? Die Bundesagentur für Arbeit vermittelt Bewerber, Handwerkskammern und Innungen organisieren Börsen und Messen. Beide Wege sind für Mitgliedsbetriebe kostenlos.
Was kostet ein Ausbildungsplatz im ersten Jahr? Neben der Vergütung fallen Kammergebühren, Ausbildungsmittel und Betreuungszeit an. Förderprogramme von Bund und Ländern senken diese Kosten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Muss ich Azubis für die Berufsschule freistellen? Ja. Die Berufsschulpflicht gilt, der Betrieb stellt frei und rechnet die Zeit an. Eine Beschäftigung am Berufsschultag ist unzulässig.
Kann ich Förderung beantragen, wenn ich schon ausbilde? Ja, in bestimmten Fällen. Die Bundesagentur für Arbeit fördert zusätzliche Plätze und Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen. Der Antrag muss vor Ausbildungsbeginn gestellt werden.
Was passiert, wenn der Azubi die Ausbildung abbricht? Der Betrieb meldet die Beendigung der Kammer und der Arbeitsagentur. Eine erneute Besetzung ist möglich, Förderung kann erneut beantragt werden.