Handwerksbetriebe
Teil von Wie gewinnt ein Handwerksbetrieb Kunden ohne ständig neue Werbewege?
Regional sichtbar werden mit einem gepflegten Verzeichniseintrag
Handwerkersuche richtig pflegen: kostenlosen Basis-Eintrag freischalten, Schlagworte setzen, Datenverantwortung und Widerspruch zur Datenweitergabe klären.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Handwerkskammer München und Oberbayern bietet einen kostenfreien Basis-Eintrag, den Betriebe selbst freischalten.
- Neben der Visitenkarte lassen sich Schlagworte zu Produkten und Leistungen sowie ein Link zur eigenen Homepage hinterlegen.
- Die listenmäßige Weitergabe der Handwerksrollendaten lässt sich in Textform widersprechen, ein Widerspruch wirkt für die Zukunft.
Eintrag in der Handwerkersuche freischalten
Der Ausgangspunkt ist der Basis-Eintrag. Nach Darstellung der Handwerkersuche schalten Betriebe ihn selbst frei: Wer noch kein Konto hat, registriert sich, wer schon angemeldet ist, bearbeitet die Daten über den Kundenlogin.
Das ist kein Selbstläufer. Vor der Freischaltung prüfen Mitarbeiter der Kammer jeden Eintrag und korrigieren bei unzulässigen Angaben die Produkt- und Leistungsbeschreibung. Wer zuerst prüft, ärgert sich später seltener. Die Datenbank ist auch über die Smartphone-App Handwerkerradar abrufbar.
Schlagworte, Anschrift und Homepage eintragen
Die Visitenkarte zeigt Kunden Name des Betriebsinhabers, Firma, Betriebsanschrift und Handwerk. Ergänzend bietet die Kammer zur gezielten Kundenansprache Schlagworte zu Produkten und Leistungen sowie eine Verlinkung zur Homepage. Diese Angaben stellt die Kammer ins Internet.
Ein Hinweis zur Formulierung: Ein Impressum ist keine Werbebotschaft. Nach der Übersicht des ZDH sind Betriebe mit Webseite oder Profil in sozialen Medien verpflichtet, bestimmte Angaben zu machen; dort ist von einer Impressumspflicht die Rede. Halten Sie Anschrift und Kontaktdaten deshalb identisch zu den übrigen Auftritten.
Fünf Datenfelder mit festen Prüfterminen
Das folgende Protokoll ist eine eigene Arbeitshilfe, keine Vorgabe der Kammer. Tragen Sie je Eintragsort ein, wann Sie zuletzt geprüft haben und wann die nächste Kontrolle ansteht.
| Datenfeld | Eintragsort | Letztes Prüfdatum | Nächster Prüftermin |
|---|---|---|---|
| Firma | Handwerkersuche, App | Beispiel: 12.01. | Beispiel: 12.07. |
| Betriebsanschrift | Handwerkersuche, App | Beispiel: 12.01. | Beispiel: 12.07. |
| Handwerk | Handwerkersuche | Beispiel: 12.01. | Beispiel: 12.07. |
| Schlagworte | Handwerkersuche | Beispiel: 12.01. | Beispiel: 12.07. |
| Homepage-Adresse | Handwerkersuche | Beispiel: 12.01. | Beispiel: 12.07. |
Die Fristen sind gesetzte Beispielwerte, kein Branchenstandard. Zwei Prüfungen im Jahr reichen vielen Betrieben; nach einem Umzug oder einer neuen Leistung lohnt die Kontrolle sofort.
Datenverantwortung und Widerspruch prüfen
Art, Inhalt und Umfang der eingestellten Daten liegen im Verantwortungsbereich des Unternehmers. Er haftet für die Richtigkeit. Die Daten sind über das Kammerangebot und weitere überregionale und branchenspezifische Portale recherchierbar, eine missbräuchliche Verwendung kann nicht ausgeschlossen werden.
Davon zu trennen ist die listenmäßige Weitergabe. Diese Übermittlung an nichtöffentliche Stellen unterbleibt, wenn der Betrieb widerspricht; möglich ist sie auch später mit Wirkung für die Zukunft in Textform. Betroffen sind die Rollenangaben Name des Betriebsinhabers, Firma, ausgeübtes Handwerk und Betriebsanschrift. Schlagworte und Homepage-Adresse sind freiwillige Visitenkartenangaben, nicht Teil dieser Weitergabe. Halten Sie schriftlich fest, ob Sie widersprechen. Für weitergehende Fragen verweist der ZDH auf Kammern, Innungen und Fachverbände.
Häufige Fragen
Ist der Basis-Eintrag kostenpflichtig?
Nein. Die Handwerkskammer München und Oberbayern bezeichnet Handwerkersuche und App als kostenfreien Service.
Was passiert, wenn ich dem Widerspruch nicht nachkomme?
Dann bleibt die listenmäßige Weitergabe bestehen. Wer sie stoppen will, muss tätig werden, nicht abwarten.
Wer prüft meinen Eintrag vor der Freischaltung?
Mitarbeiter der Handwerkskammer sehen jeden Eintrag durch und korrigieren unzulässige Angaben in der Produkt- und Leistungsbeschreibung.