Handwerksbetriebe

Wie gewinnt ein Handwerksbetrieb Kunden ohne ständig neue Werbewege?

Vier feste Akquisebausteine statt ständig neuer Werbewege: Empfehlungen, Verzeichniseintrag, Anfragenauswertung und Auslastung im Quartalsplan.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Vier Bausteine genügen: Empfehlungen, Verzeichniseintrag, Anfragenauswertung und Auslastungssteuerung.
  • Jeder Baustein bekommt eine verantwortliche Person und eine Ergebnisnotiz, geprüft im Quartal.
  • Zwei selbst gewählte Auslastungsschwellen in Wochen legen fest, wann Akquise verstärkt und wann nur mit Termin angenommen wird.
  • Rechtlichen Rahmen kennen: Veröffentlichung der Betriebsdaten und listenmäßige Weitergabe sind zwei getrennte Vorgänge.

Warum vier Bausteine statt ständig neuer Werbewege

Wer jede Woche einen neuen Kanal testet, verliert Zeit und Vergleichbarkeit. Ein Betrieb erzeugt dagegen Wiederholung: dieselben vier Aufgaben, dasselbe Quartalsraster, dieselbe verantwortliche Person. Nach zwölf Monaten liegen vier Ergebnisreihen vor, die sich vergleichen lassen.

Die vier Bausteine sind bewusst schlicht gehalten. Empfehlungen bringen Anfragen aus dem bestehenden Kundenkreis. Ein gepflegter Verzeichniseintrag macht den Betrieb auffindbar, wenn jemand in der Region sucht. Die Anfragenauswertung zeigt, über welchen Weg Anfragen eingehen und was daraus wird. Die Auslastungssteuerung entscheidet, wann Akquise verstärkt und wann eine Anfrage nur mit festem Termin angenommen wird.

Ein Hinweis vorab: Wie Kunden auf eine konkrete Empfehlungsbitte oder einen Verzeichniseintrag reagieren, ist in den hier ausgewerteten Quellen nicht gemessen. Das Raster ist deshalb ein Arbeitsmittel, kein Wirkungsnachweis. Es soll Entscheidungen ordnen, nicht Erfolg garantieren.

Das folgende Quartalsraster ist ein ausdrücklich hypothetisches Arbeitsbeispiel. Betriebsgröße, Gewerk und Region sind nicht eingerechnet.

Aufgabe Verantwortliche Person Ergebnisnotiz
Empfehlungen (nach Auftragsabschluss) Inhaber Anzahl Bitten, Anzahl Rückmeldungen
Verzeichniseintrag prüfen und ergänzen Büro Datum der Prüfung, geänderte Felder
Anfragen auswerten Büro Anfragen je Weg, Entscheidung je Anfrage
Auslastung steuern Inhaber Schwellenwerte, Wochenübersicht

Unter die Tabelle gehört ein Feld für zwei Schwellenwerte in Wochen. Woche 6 und Woche 10 sind Beispiele, keine Branchennorm.

Empfehlungen: der Ausgangspunkt für neue Anfragen

Empfehlungen sind der Baustein, der ohne zusätzliches Werbebudget auskommt. Die Aufgabe im Quartal besteht aus wenigen Schritten: nach Auftragsabschluss eine Bitte formulieren, die Antwort festhalten und einen Dank aussprechen.

Der Ablauf lässt sich standardisieren. Nach Abnahme oder Rechnungsstellung fragt der Betrieb, ob die Kundin oder der Kunde den Betrieb weiterempfehlen möchte. Die Bitte lautet nicht, private Kontaktdaten Dritter herauszugeben. Sie lautet, die öffentlichen Kontaktdaten oder die Webseite des Betriebs selbst weiterzugeben. Das ist der konservative Rahmen, der im Quartalsraster steht.

Für schriftliche und telefonische Werbung gilt ein eigener Rahmen. Diese Muster sind nur für Kontakte mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung in entsprechende Werbung vorgesehen. Aus einem früheren Auftrag allein leitet dieser Artikel keine Erlaubnis ab. Wer diese Grenze nicht sicher einschätzt, fragt bei der eigenen Handwerkskammer nach. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks stellt allgemeine Hinweise zu Rechtsthemen bereit und verweist ausdrücklich auf die Beratungsangebote der Handwerksorganisationen vor Ort.

Wichtig ist die Dokumentation. Jede Bitte bekommt ein Datum, jede Rückmeldung eine kurze Notiz. Am Quartalsende steht eine Zahl, die sich mit dem nächsten Quartal vergleichen lässt. Was aus einer Empfehlung tatsächlich wird, notiert der Betrieb in der Anfragenauswertung.

Ein Nein wird akzeptiert. Kein Nachfassen gegen den geäußerten Kundenwunsch. Diese Regel gehört in das Raster, weil sie Streit vermeidet und den Aufwand begrenzt.

Verzeichniseintrag: Daten veröffentlichen und Widerspruch prüfen

Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bietet als kostenlosen Service die Möglichkeit, eine Visitenkarte des Betriebs auf hwk-muenchen.de/betriebe und in den mobilen Apps der Handwerkskammern zu hinterlegen. In der Handwerkersuche finden Kunden und Auftraggeber den Namen des Betriebsinhabers, die Firma, die Betriebsanschrift und das ausgeübte Handwerk.

Ergänzend lässt sich das Dienstleistungsspektrum mit Schlagworten darstellen und eine Verlinkung zur eigenen Homepage eintragen. Art, Inhalt und Umfang der Daten liegen dabei im Verantwortungsbereich des Unternehmers, der für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich ist. Die Kammer stellt die Daten ins Internet. Damit wird der Betrieb auch über andere überregionale und branchenspezifische Portale recherchierbar. Ein Ausschluss missbräuchlicher Nutzung durch Internetnutzer ist nach der Darstellung der Kammer nicht möglich.

Diesen Abschnitt prüft der Betrieb im Quartal mit einem kurzen Protokoll. Fünf Felder genügen: Firma, Betriebsanschrift, Handwerk, Schlagworte, Homepage-Adresse. Jedes Feld bekommt ein letztes Prüfdatum und einen nächsten Prüftermin.

Davon zu trennen ist die listenmäßige Weitergabe. Paragraph 6 Absatz 2 der Handwerksordnung unterscheidet die Einzelauskunft aus der Handwerksrolle und die listenmäßige Übermittlung von Daten an nichtöffentliche Stellen. Die listenmäßige Übermittlung ist unter den dort genannten Voraussetzungen zulässig. Sie ist nach den Sätzen 2 und 3 nicht zulässig, wenn die betroffene Person widersprochen hat. Das gilt auch für die dort genannten Basisdaten wie Name, Firma, ausgeübtes Handwerk und Anschrift der gewerblichen Niederlassung.

Aus einem Widerspruch folgt kein Ausschluss sämtlicher Einzelauskünfte oder der Übermittlung an öffentliche Stellen nach Absatz 3. Beide Vorgänge bleiben getrennt zu betrachten. Für die eigene Entscheidung ist das eine Ja-Nein-Frage in Textform, die der Betrieb schriftlich festhält.

Dazu kommt ein zweiter Punkt: Wer eine Webseite oder Profile in sozialen Medien unterhält, muss bestimmte Angaben über den Betrieb machen. In der beim ZDH geführten Übersicht ist diese Impressumspflicht mit dem Datum 10.07.2025 verzeichnet. Der konkrete Umfang gehört in die Prüfung des Eintrags, weil dort auch die Homepage-Adresse steht.

Anfragen erfassen und Wege vergleichen

Ohne Erfassung bleibt jede Aussage über den besten Weg ein Gefühl. Das Erfassungsprotokoll braucht sechs Spalten: Datum, Weg, Anliegen, Entscheidung, geschätzter Aufwand, Notiz. Jede Anfrage erhält genau eine Entscheidung: annehmen, Termin anbieten oder ablehnen. Der Grund gehört in die Notiz.

Der Weg wird beim Eingang festgehalten, nicht später rekonstruiert. Telefon, Verzeichnis, Empfehlung, Webseite oder Laufkundschaft sind mögliche Werte. Wer die Kategorie erst am Monatsende schätzt, verliert die Zuordnung.

Am Monatsende zählt der Betrieb je Weg aus, wie viele Anfragen eingegangen sind und wie viele zu Aufträgen geführt haben. Zusätzlich lässt sich der geschätzte Aufwand je Auftrag bilden. Bei Null Anfragen ist der Wert nicht definiert, nicht null. Diese Rechnung bleibt eine betriebliche Eigenauswertung; die ausgewerteten Quellen messen die Wirkung einzelner Wege nicht.

Software kann die Erfassung unterstützen, ersetzt aber nicht die Entscheidung. Anbieter von CRM-Systemen beschreiben als Kernbestandteile Kontaktmanagement, Deal-Pipeline, Aktivitätstracking sowie Analyse und Reporting. Als Signale für Bedarf nennen sie unter anderem verteilte Kundendaten in E-Mails und Tabellen, fehlende Pipeline-Transparenz sowie mehr als zwei Stunden pro Woche für administrative Aufgaben statt Kundengespräche. Das sind Produktbeschreibungen des Anbieters, keine unabhängig geprüfte Wirkung.

Wer Telefonie anbindet, findet bei sipgate die Angabe, dass Kontaktdaten, Gesprächsnotizen und Summaries nach dem Call automatisch in ein CRM laufen und Kontakte bei eingehenden Anrufen automatisch angezeigt werden. Auch das ist eine Anbieterbeschreibung. Der Test ist 30 Tage kostenlos und unverbindlich. Ob und welche Kosten danach anfallen, ist über diesen Weg nicht belegt und vor einer Entscheidung beim Anbieter zu klären.

Auslastung steuern: zwei Schwellen für die Akquiseintensität

Akquise ohne Blick auf die Auslastung erzeugt Arbeit, die niemand einordnen kann. Deshalb bekommt das Quartalsraster ein Feld mit zwei Schwellenwerten in Wochen. Diese Werte setzt der Betrieb selbst. Es gibt keinen allgemeinen Branchenstandard dafür.

Das Verfahren ist einfach. Der Betrieb trägt ein, wie viele Wochen im Voraus bereits verplant sind. Liegt die Auslastung unter der ersten Schwelle, wird die Akquise verstärkt: mehr Empfehlungsbitten, aktive Pflege des Verzeichniseintrags, Nachfassen bei offenen Angeboten. Liegt sie über der zweiten Schwelle, wird die Akquise gedrosselt und die Annahme auf Anfragen mit festem Termin beschränkt.

Ein hypothetisches Rechenbeispiel zur Verdeutlichung, ohne gemessene Grundlage: Angenommen, ein Betrieb setzt seine erste Schwelle auf 6 Wochen und die zweite auf 10 Wochen. Bei 4 Wochen Vorlauf liegt er unter der ersten Schwelle, also wird die Akquise verstärkt. Bei 12 Wochen Vorlauf liegt er über der zweiten Schwelle, also nimmt er nur noch mit festem Termin an. Die Zahlen sind gesetzte Beispielwerte, keine Empfehlung.

Zur Auslastungsübersicht gehört eine Wochenliste mit drei Zuständen: Akquise verstärken, gleichbleibend, aufnehmen nur mit Termin. Jede abgelehnte Anfrage bekommt einen Grund und, wenn möglich, einen spätesten Alternativtermin. Das hält den Kontakt offen, ohne Kapazität zu versprechen.

Die zweite Schwelle verhindert das häufigste Folgeproblem: zugesagte Termine, die nicht gehalten werden können. Wer erst nach der Zusage merkt, dass die Kapazität fehlt, verliert Vertrauen. Die Schwelle wird deshalb vor der Annahme geprüft, nicht danach.

Rechtliche Randbedingungen in der Quartalsprüfung

Zwei rechtliche Punkte gehören fest in die Quartalsprüfung, weil beide mit veröffentlichten Betriebsdaten zu tun haben.

Erstens die Impressumspflicht. Handwerksbetriebe, die eine Webseite und/oder Profile in sozialen Medien unterhalten, müssen bestimmte Informationen über den Betrieb angeben. Der Eintrag im Verzeichnis verlinkt auf die Homepage. Deshalb prüft der Betrieb im selben Durchgang, ob die Pflichtangaben dort vorhanden und aktuell sind.

Zweitens die Handwerksrollendaten. Die Handwerkskammer für München und Oberbayern weist darauf hin, dass sie nach Paragraph 6 Absatz 2 der Handwerksordnung gesetzlich verpflichtet ist, die in der Handwerksrolle gespeicherten Daten listenmäßig an nichtöffentliche Stellen zu übermitteln. Voraussetzung ist, dass die Übermittlung zur Erfüllung der Aufgaben der Kammer erforderlich ist oder der Auskunftsbegehrende ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegt und kein Grund für ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung besteht.

Die Kammer nennt außerdem, dass sie auch bei anzunehmendem schutzwürdigem Interesse bestimmte Basisdaten übermitteln muss. Der Widerspruch gegen die listenmäßige Übermittlung ist in Textform möglich, auch zu einem späteren Zeitpunkt mit Wirkung für die Zukunft. Nach dem Gesetzestext ist die Übermittlung nach den Sätzen 2 und 3 nicht zulässig, wenn die betroffene Person widersprochen hat.

Beide Punkte gehören schriftlich festgehalten. Ein Vermerk im Quartalsraster mit Datum und Entscheidung genügt für die eigene Nachvollziehbarkeit. Für die Bewertung des Einzelfalls verweist der ZDH auf die Beratungsangebote von Handwerkskammern, Innungen und Fachverbänden vor Ort. Dort lässt sich die eigene Konstellation klären.

Häufige Fragen

Muss ein Handwerksbetrieb überhaupt einen Verzeichniseintrag anlegen? Nein. Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bietet den Eintrag als kostenlosen Service an. Es ist ein Angebot, keine Pflicht. Wer ihn nutzt, ist für Richtigkeit und Umfang der Angaben selbst verantwortlich.

Reicht ein Widerspruch, um alle Datenübermittlungen zu stoppen? Nein. Nach Paragraph 6 Absatz 2 der Handwerksordnung beendet der Widerspruch die listenmäßige Übermittlung nach den Sätzen 2 und 3, auch bei den genannten Basisdaten. Einzelauskünfte und Übermittlungen an öffentliche Stellen nach Absatz 3 bleiben davon getrennt zu betrachten.

Wie viele Wochen Vorlauf sind eine gute Auslastungsschwelle? Eine allgemeine Zahl lässt sich aus den ausgewerteten Quellen nicht ableiten. Setzen Sie beide Schwellen selbst und prüfen Sie im Quartal, ob sie zu Ihrer Kapazität passen. Passen sie nicht, werden sie angepasst, nicht die Erfassung.

Braucht der Betrieb für die Anfragenauswertung eine CRM-Software? Nein. Ein Protokoll mit sechs Spalten erfüllt den Zweck der Erfassung. Software kann die Auswertung erleichtern und wird von Anbietern mit entsprechenden Funktionen beschrieben. Diese Beschreibungen sind Produktangaben, keine unabhängige Prüfung.

In diesem Leitfaden

  1. Regional sichtbar werden mit einem gepflegten VerzeichniseintragHandwerkersuche richtig pflegen: kostenlosen Basis-Eintrag freischalten, Schlagworte setzen, Datenverantwortung und Widerspruch zur Datenweitergabe klären.
  2. Anfragenauswertung im Handwerksbetrieb: Welche Anfragen sich lohnenAnfragenauswertung im Handwerksbetrieb: sechsspaltiges Protokoll, drei Entscheidungen je Anfrage, Monatsauszählung je Weg zeigt, welche Anfragen sich lohnen.
  3. Auftragsauslastung steuern: Schwellen für Akquise und Annahme festlegenAuftragsauslastung im Handwerksbetrieb steuern: eigene Schwellen in Wochen festlegen, Akquise anpassen und Anfragen nur mit festem Termin annehmen.

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