Handwerksbetriebe

Teil von Arbeitssicherheit im Handwerksbetrieb: wer zuständig ist und was zu tun bleibt

Unterweisungen im Handwerk: Themen aus der Gefährdungsbeurteilung ableiten

Unterweisung im Handwerksbetrieb planen: Themen aus Gefährdungsbeurteilung und Werkzeugen ableiten, Anlässe festlegen, Teilnahme dokumentieren.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Themen stammen aus Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen, nicht aus einem Standardkatalog.
  • Anlässe sind Erstunterweisung, Änderung, Vorfall und Auffrischung.
  • Ein Jahresraster verknüpft Termin, Anlass, Thema und Nachweis an einer Stelle.

Themen aus Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsmitteln ableiten

Jede Unterweisung braucht einen Bezug zu einer konkreten Gefährdung im Betrieb. Wer die Gefährdungsbeurteilung seiner Tätigkeiten vorliegen hat, findet dort die Themen bereits angelegt: Lärm beim Schleifen, abrutschendes Werkzeug, Späne oder elektrische Spannung.

Der Werkzeugbestand liefert den zweiten Zugang. Die BGHM empfiehlt in ihrer Praxishilfe, vor jeder Benutzung das jeweilige Handwerkzeug auf augenfällige Mängel zu prüfen. Genau daraus wird ein Unterweisungsthema: Wie erkennt ein Mitarbeiter einen ablegereifen Hammer, eine lockere Klinge, einen verschlissenen Schraubendreher?

Gefahrstoffe kommen als dritter Bereich hinzu. Nach § 7 Absatz 8 GefStoffV sind Ermittlungsergebnisse zu Expositionen aufzuzeichnen und den Beschäftigten zugänglich zu machen. Daraus folgt ein betriebliches Thema: Wo hängen die Ergebnisse aus, und was bedeuten sie für die tägliche Arbeit?

Anlässe und Zeitpunkte festlegen

Vier Anlässe decken den Jahresverlauf ab:

  1. Erstunterweisung bei Eintritt oder neuer Tätigkeit
  2. Anlassbezogene Unterweisung bei geändertem Verfahren oder neuem Werkzeug
  3. Unterweisung nach einem Beinaheunfall oder Vorfall
  4. Wiederkehrende Auffrischung in einem festen Rhythmus

Eine gesetzliche Jahresfrist lässt sich aus den hier herangezogenen Quellen nicht ableiten. Wer den Rhythmus festlegt, sollte ihn betrieblich begründen und im Raster dokumentieren.

Beispielthemen für Handwerkzeuge zuschneiden

Die Praxishilfe der BGHM nennt für Schraubendreher drei klare Regeln: nicht als Stemm- oder Brechwerkzeug nutzen, passende Größe und Form wählen, kleinere Werkstücke nicht in der Hand halten, sondern im Schraubstock einspannen. Das sind drei Sätze für eine Fünf-Minuten-Einweisung am Werkzeugtisch.

Bei Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen gilt nach derselben Praxishilfe: Nur isolierte Handwerkzeuge mit dem internationalen Kennzeichen oder dem Sonderkennzeichen nach DIN EN 60900 einsetzen, die Isolierung nicht beschädigen und die Werkzeuge getrennt lagern.

Für die augenfällige Mängelprüfung vor jeder Benutzung bietet die DGUV Information 209-001 eine geeignete Grundlage. Das Heft richtet sich unter anderem an Personen, die Handwerkzeuge beschaffen und bereitstellen, an Ausbildende und an Beschäftigte, die für die Instandhaltung verantwortlich sind. Es erschien mit Ausgabedatum 2024.09, umfasst 64 Seiten und kostet 9,95 Euro inklusive Mehrwertsteuer zuzüglich Versandkosten.

Inhalt, Datum und Teilnehmende dokumentieren

Ein Nachweis hält fünf Angaben fest: Datum, Thema, Anlass, Teilnehmende und den Bezug zur Gefährdungsbeurteilung. Ein Unterschriftenfeld pro Teilnehmer schließt den Nachweis ab.

Das Jahresraster ist das zentrale Arbeitsmittel. Die Spalten sollten den tatsächlichen Ablauf abbilden, nicht eine Formularsammlung erweitern.

Monat Anlass Thema Bezug zur Gefährdungsbeurteilung Teilnehmende Nachweis
Januar Wiederkehrend Augenfällige Mängelprüfung am Handwerkzeug Tätigkeit Montage alle Monteure Liste mit Unterschrift
März Neues Werkzeug Isoliertes Werkzeug nach DIN EN 60900 Elektroarbeiten Elektrogruppe Einweisungsprotokoll
Juni Vorfall Schraubendreher als Hebel benutzt Montage, Bruchgefahr betroffene Gruppe Protokoll und Maßnahme
September Auffrischung Umgang mit Gefahrstoffen, Exposition Lackierbereich Lackierer Liste und Aushang

Das Muster ist eine betriebliche Beispieltabelle, keine Vorgabe. Wer sie übernimmt, passt Spalten und Themen an die eigenen Tätigkeiten an.

Wiederkehrende Unterweisungen im Betrieb verankern

Ein fester Termin im Kalender schlägt jede Absichtserklärung. Planen Sie die wiederkehrende Einheit zusammen mit einer anderen betrieblichen Zusammenkunft, etwa der Monatsbesprechung.

Jeder Vorfall liefert automatisch den nächsten Anlass. Notieren Sie nach einem Beinaheunfall sofort das Thema für die nächste Einheit, solange die Bilder frisch sind.

Prüfen Sie das Raster einmal im Quartal. Wurde ein neues Werkzeug beschafft? Hat sich ein Verfahren geändert? Dann kommt das Thema dazu, bevor die nächste Einheit stattfindet.

Häufige Fragen

Muss eine Unterweisung jedes Jahr wiederholt werden? Die ausgewerteten Quellen nennen keine gesetzliche Jahresfrist. Legen Sie den Rhythmus betrieblich fest und dokumentieren Sie die Begründung.

Wer muss unterschreiben? Die Teilnehmenden bestätigen mit ihrer Unterschrift die Teilnahme. Ein Musterblatt geben die hier genutzten Quellen nicht vor.

Wie lang sollte eine Einheit dauern? Dazu liegen keine Angaben vor. Kürzere Einheiten an konkreten Werkzeugen lassen sich jedoch leicht in den Arbeitstag einfügen.

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