Karte: Empfehlungen einholen nach Abnahme, mit Einwilligung und Dank
Bild: Handwerkschronik

Handwerksbetriebe

Teil von Wie gewinnt ein Handwerksbetrieb Kunden ohne ständig neue Werbewege?

Empfehlungen einholen: Ablauf, Formulierung und Dank im Betrieb

Wie Handwerksbetriebe zufriedene Kunden um Weiterempfehlung bitten: Zeitpunkt, fertige Formulierungen, schriftlicher Dank und Grenzen nach § 7 UWG.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Bitte gehört an einen abgeschlossenen, positiv bewerteten Auftrag, nicht in die Rechnung.
  • Mündlich ist fast immer möglich. E-Mail und Telefon setzen bei Werbung die Einwilligung des Kunden voraus.
  • Der Betrieb bittet um Weitergabe seiner öffentlichen Kontaktdaten, nie um private Daten Dritter.
  • Ein Nein wird notiert und nicht erneut nachgefragt.

Wann die Bitte passt

Der richtige Auslöser ist der Moment, in dem der Kunde den Auftrag abnimmt oder die Abnahme bestätigt. Erst dort ist der Leistungsumfang unstrittig und die Zufriedenheit sichtbar. Vorher wirkt die Bitte wie Druck.

Bitten Sie nicht in der Schlussrechnung. Rechnung und Werbung trennen. Ein Zusatz auf dem Papier mischt Pflichtdokumentation und Marketing und wirkt schnell aufdringlich.

Ein sauberer Anlass ist die Frage nach der Zufriedenheit. Eine offene Bemerkung wie "Wenn Sie zufrieden sind, dürfen Sie uns gern weiterempfehlen" erzeugt keinen Entscheidungsdruck.

Drei Formulierungsbausteine

Die drei Muster sind redaktionelle Beispiele des Betriebs, keine Quellenregel. Setzen Sie Platzhalter für Gewerk und Anlass ein.

Drei Wege der Empfehlungsbitte

Mündlich

Auslöser
Abnahme vor Ort
Formulierung
bei Bekannten nennen
Einwilligung
nicht nötig
Daten
öffentliche Kontaktdaten

E-Mail

Auslöser
3–7 Tage danach
Formulierung
Website und Nummer weitergeben
Einwilligung
ausdrücklich nötig
Daten
öffentliche Kontaktdaten

Telefon

Auslöser
nur mit Einwilligung
Formulierung
im Umfeld nennen?
Einwilligung
dokumentiert nötig
Daten
öffentliche Kontaktdaten

Formulierung (Beispiel)

Mündlich
"Ich freue mich, wenn Sie uns bei Bekannten nennen. Unsere Kontaktdaten stehen auf der Website."
E-Mail
"Danke für den Auftrag. Wenn Sie uns weiterempfehlen möchten, geben Sie bitte unsere Website und Telefonnummer weiter. Antwort genügt."
Telefon
"Darf ich fragen, ob Sie uns in Ihrem Umfeld nennen möchten? Ich schicke Ihnen dazu nichts weiter, wenn Sie nicht möchten."

Auslöser

Mündlich
Abnahme vor Ort
E-Mail
3 bis 7 Tage nach Abnahme
Telefon
nur bei dokumentierter Einwilligung

Der Betrieb bittet um Weitergabe der öffentlichen Daten des Betriebs. Private Telefonnummern oder Adressen von Dritten sind kein Bestandteil der Muster.

Was rechtlich zu beachten ist

Ein abgeschlossener Auftrag allein erlaubt keine Werbung. Werbung per Telefon setzt nach § 7 Absatz 2 UWG gegenüber Verbrauchern eine vorherige ausdrückliche Einwilligung voraus; gegenüber sonstigen Marktteilnehmern genügt eine mutmaßliche Einwilligung. Bei elektronischer Post verlangt Absatz 2 Nummer 2 eine vorherige ausdrückliche Einwilligung, und Absatz 3 nennt nur hierfür eine Ausnahme mit vier kumulativen Bedingungen. Der Kundenkontakt ist kein Ersatz.

Der Betrieb hält deshalb schriftlich fest, ob der Kunde Werbung ausdrücklich erlaubt hat. Ohne diese dokumentierte Einwilligung bleibt das E-Mail- und Telefonmuster unversendet. Die mündliche Bitte anlässlich des Auftrags bleibt davon unberührt.

Für die Weitergabe eigener Betriebsdaten kann der Betrieb auf bestehende Angebote verweisen. Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bietet als kostenlosen Service einen Eintrag auf hwk-muenchen.de/betriebe und in den mobilen Apps der Handwerkskammern, der Handwerkerradar-App. Kunden finden dort Name des Inhabers, Firma, Anschrift und Handwerk. Für Richtigkeit und Umfang der Angaben ist der Unternehmer verantwortlich. Der Verzeichniseintrag nach Angaben der Handwerkskammer eignet sich als Ziel der Weiterempfehlung.

Rückmeldung und Dank festhalten

Notieren Sie jede Bitte mit Datum, Anlass und Ergebnis. Drei Spalten genügen: Kunde, Reaktion, Dank erledigt. So entsteht kein zweiter Anruf gegen den Wunsch des Kunden.

Rückmeldung und Dank dokumentieren

  • Jede Bitte mit Datum und Anlass notieren
  • SpaltenKunde, Reaktion, Dank erledigt
  • Dank einmal, schriftlich, ohne neue Bitte
  • Kein Gutschein, keine Provision
  • Liste im Monatsrhythmus prüfen
  • Nach zwei Wochen nicht nachfassen

Der Dank erfolgt einmal, schriftlich und ohne neue Bitte. Ein kurzer Satz per E-Mail oder Post genügt: "Danke, dass Sie uns genannt haben." Kein Gutschein, keine Provision, damit die Empfehlung eine Empfehlung bleibt.

Prüfen Sie die Liste im Monatsrhythmus. Wer nach zwei Wochen nichts tut, wartet auf den nächsten passenden Auftrag statt nachzufassen.

Häufige Fragen

Wann ist der beste Zeitpunkt für die Bitte?
Bei oder kurz nach der Abnahme, wenn der Kunde die Leistung sichtbar akzeptiert hat. Nicht in der Rechnung und nicht am Telefon ohne Einwilligung.
Darf ich Kunden ohne Einwilligung per E-Mail um Empfehlung bitten?
Nein. § 7 Absatz 2 UWG verlangt bei elektronischer Post grundsätzlich eine vorherige ausdrückliche Einwilligung. Die Ausnahme nach Absatz 3 greift nur, wenn alle vier dort genannten Bedingungen erfüllt sind.
Was schreibe ich, wenn der Kunde ablehnt?
Nichts außer einer kurzen Bestätigung: "Danke für die Rückmeldung, das ist völlig in Ordnung." Die Ablehnung wird vermerkt, ein neuer Versuch unterbleibt.

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